Erfolgt bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch Holiday-Park-Mitarbeiter. Bei Schüler-, Jugend- oder Behindertengruppen gilt zunächst die Aufsichtspflicht der Betreuer.
Um einen geregelten Ablauf zu gewährleisten, haben wir eine Parkordnung erarbeitet. Durch ihren Besuch des Parks erklären sich unsere Besucher automatisch mit dieser Parkordnung einverstanden.
Die Parkordnung befindet sich zur Einsicht an der Rezeption am Parkeingang oder kann hier heruntergeladen werden.